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Rechtsberatung

Zwischen Steuerrecht und allgemeinem Recht bestehen sehr oft Wechselwirkungen. Diesbezüglich seien beispielsweise die Umgestaltung von Personen- oder Kapitalgesellschaften, der Kauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen oder die Unternehmensnachfolge erwähnt.

In Zusammenarbeit mit etablierten Rechtsanwälten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand, die sowohl das Steuerrecht als auch das das allgemeine Recht berücksichtigen. Dies erspart aufwendige Informationswege von Kanzlei zu Kanzlei sowie die Honorierung mehrerer Berater für ein und dieselbe Problemstellung.

Neben dem Steuerrecht gehören folgende Rechtsgebiete zu unserem Tätigkeitsfeld:

  • Handels-, Gesellschafts-, Unternehmensrecht
  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht/Eherecht
  • Erbrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerstrafrecht

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